Leistungserbringung

INTERROGO Consult erbringt Beratungsleistungen auf Basis eines Dienstvertrages mit verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Stundensatz oder Tagessatz: Nach Aufwand mit einem detaillierten Leistungsnachweis.
  • Beratungspakete als Pauschalpreis: für ein definiertes Beratungspaket.

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

INTERROGO Consult führt keine Arbeitnehmerüberlassung durch. Die vertraglich vereinbarten Projekttätigkeiten werden abgegrenzt und eigenverantwortlich durch INTERROGO erbracht, ohne das eine Integration in das Tagesgeschäft des Auftraggebers stattfindet.