INTERROGO Consult erbringt Beratungsleistungen auf Basis eines Dienstvertrages mit verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten:
INTERROGO Consult führt keine Arbeitnehmerüberlassung durch. Die vertraglich vereinbarten Projekttätigkeiten werden abgegrenzt und eigenverantwortlich durch INTERROGO erbracht, ohne das eine Integration in das Tagesgeschäft des Auftraggebers stattfindet.